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Internatsgebühren

Schuljahr 2023/2024

nach der Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über die
Gebühren in den staatlichen Aufbaugymnasien mit Internat in der Fassung vom
30.11.2022 betragen die Internatsgebühren für das Schuljahr 2023/2024 ab dem
01.08.2023:
(Download als PDF-Datei)

ab 66.400,00 € zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der Kinderfreibeträge 2021
  • Schuljahresgebühr in Höhe von 9.900,00 €
  • monatlicher Internatsbetrag: 825,00 €
zwischen 52.100,00 € und 66.399,00 € zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der Kinderfreibeträge 2021
  • Schuljahresgebühr in Höhe von 9.000,00 €
  • monatlicher Internatsbetrag: 750,00 €
zwischen 44.900,00 € und 52.099,00 € zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der Kinderfreibeträge 2021
  • Schuljahresgebühr in Höhe von 8.100,00 €
  • monatlicher Internatsbetrag: 675,00 €
zwischen 37.700,00 € und 44.899,00 € zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der Kinderfreibeträge 2021
  • Schuljahresgebühr in Höhe von 7.212,00 €
  • monatlicher Internatsbetrag: 601,00 €
unter 37.700,00 € zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der Kinderfreibeträge 2021
  • Schuljahresgebühr in Höhe von 6.324,00 €
  • monatlicher Internatsbetrag: 527,00 €

Für einen Antrag auf Gebührenermäßigung muss diesem ein Steuerbescheid von 2021 oder andere begründende Unterlagen beiliegen.