Internatsgebühren
Schuljahr 2022/2023
nach der Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über die
Gebühren in den staatlichen Aufbaugymnasien mit Internat in der Fassung vom
30.11.2022 betragen die Internatsgebühren für das Schuljahr 2022/2023 ab dem
01.01.2023 bis 31.07.2023: (Download als PDF-Datei)
ab 66.400,00 € zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der Kinderfreibeträge 2020
- anteilige Jahrsgebühr (Januar bis Juli) in Höhe von 5.551,00 €
- monatlicher Internatsbetrag: 793,00 €
zwischen 52.100,00 € und 66.399,00 € zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der Kinderfreibeträge 2020
- anteilige Jahrsgebühr (Januar bis Juli) in Höhe von 5.047,00 €
- monatlicher Internatsbetrag: 721,00 €
zwischen 44.900,00 € und 52.099,00 € zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der Kinderfreibeträge 2020
- anteilige Jahrsgebühr (Januar bis Juli) in Höhe von 4.543,00 €
- monatlicher Internatsbetrag: 649,00 €
zwischen 37.700,00 € und 44.899,00 € zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der Kinderfreibeträge 2020
- anteilige Jahrsgebühr (Januar bis Juli) in Höhe von 4.046,00 €
- monatlicher Internatsbetrag: 578,00 €
unter 37.549,00 € zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der Kinderfreibeträge 2020
- anteilige Jahrsgebühr (Januar bis Juli) in Höhe von 3.549,00 €
- monatlicher Internatsbetrag: 507,00 €
Sollten Sie einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen, muss diesem ein Steuerbescheid von 2020 oder andere begründende Unterlagen beiliegen.